Aufgrund der jüngsten, medialen Berichterstattung zur Ausschreibung der Jagdpacht in Gutenacker möchten wir uns als Gemeinderat zu den faktischen Hintergründen des Artikels in der Rhein-Lahn- Zeitung vom 19.11.2022 äußern:

Die Möglichkeit, die Jagdpacht in Gutenacker über ein offizielles Ausschreibungsverfahren ab April 2023 zu vergeben, wurde durch mehrere Ratsmitglieder eingebracht, gemeinschaftlich über mehrere Sitzungen hinweg beraten und letztlich einstimmig beschlossen. Die Gründe hierfür waren:

  • Der auslaufende Jagdpachtvertrag stammt in der jetzigen Form aus dem Jahr 1986 und erfordert dringend eine Aktualisierung. Eine stillschweigende Verlängerung kam nicht in Frage.
  • Bei uns als Gemeinderat hatten mehrere geeignete Bewerber ein ernsthaftes Interesse an der Jagdpacht bekundet – unter anderem aus dem Kreis der Ortsbürger. Als gewählte Vertreter der Bürger sehen wir es als unsere Pflicht, solche Interessenten zumindest zu berücksichtigen.
  • Nach ausführlicher Beratung hat uns die VG-Verwaltung Aar-Einrich den Weg der öffentlichen Ausschreibung empfohlen.

Für uns als Gemeinderat zählen offene, transparente und demokratische Prozesse zum Grundverständnis unseres Mandates. Daher halten wir das gewählte Vorgehen nach wie vor für richtig und absolut angemessen. Jeder Interessent hatte ausreichend Gelegenheit, sich in persönlichen Gesprächen mit dem Gemeinderat auszutauschen und seine Vorstellung zur nächsten Pachtperiode darzustellen. Dies traf auch auf den aktuellen Jagdpächter zu.

Seinem Drängen auf eine vorzeitige, stillschweigende Verlängerung innerhalb weniger Tage – auch bereits vor dem persönlichen Gespräch – konnten wir aus o.g. Gründen nicht nachkommen. Allerdings haben wir uns bemüht ihm und anderen Interessenten durch eine vorgezogene Ausschreibung entgegenzukommen, um Planungssicherheit für das Jagdjahr 2023/2024 zu ermöglichen. Den aktuellen Pächter hatten wir nach einem gemeinsamen Gespräch schriftlich um Verständnis für dieses Vorgehen gebeten und dabei zum Ausdruck gebracht, dass wir aufgrund der langjährigen Beziehung und der guten Erfahrungen seinem Angebot mit großem Interesse entgegensehen. Ein solches Angebot hat uns bis Fristende allerdings nicht erreicht, anderslautende Darstellungen sind unzutreffend.

Wir bedauern zutiefst, dass ein aus unserer Sicht völlig faires, transparentes und absolut übliches Vorgehen zu persönlichem Unmut geführt hat. Ausgehend von seiner eigenen Darstellung der Jagdexpertise und mit Blick auf die gute & lange Zusammenarbeit hatten wir fest mit einer Teilnahme des aktuellen Pächters an der Ausschreibung gerechnet. Bevollmächtigte Vertreter hatten sich als Jagdgenossen zwar an der Auswahl der beiden nun finalen Kandidaten beteiligt, wollten seine Interessen aber ausschließlich als Nebenabsprache abseits des offiziellen Ausschreibungsverfahrens vertreten. Dies halten wir als Gemeinderat nach wie vor für den falschen Weg, eben gerade um möglichen Vorwürfen der Vetternwirtschaft keine Grundlage zu bieten.

Der Ortsgemeinderat